Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten

Alle Pastoralen Einheiten sollen bis 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht.

Im Sommer 2025 wird auch die Möglichkeit zu einem Spurwechsel bestehen, um alternativ auf Ebene der Pastoralen Einheit eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden und einen Kirchengemeindeverband zu gründen. Voraussetzung dafür ist die Fusion der Kirchengemeinden auf Ebene der heutigen Seelsorgebereiche bis 2030.

Mit der Entscheidung zur Rechtsform startet ein intensiver Informations- und Beratungsprozess um die Entwicklung der Pastoralen Einheiten zu begleiten.

Das Statut für die Entwicklung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln gibt der Entwicklung Pastoraler Einheiten ab dem 1. Februar 2024 einen verlässlichen Rahmen.

Pastorale Einheit Overath - Rösrath

St. Nikolaus Rösrath wird in Zukunft mit dem Seelsorgebereich Overath zusammengehen. Diese Pastorale Einheit repräsentiert dann ca. 21.166 Katholiken (Stand 2021) auf 106,5 Quadratkilometern. Kurzfristig berührt dieser organisatorische Schritt das Gemeindeleben vor Ort nicht. Mittel- und langfristig aber geht es darum das „Zusammenfinden“ möglichst mit Leben zu füllen.

Noch hat niemand ein sicheres Wissen darum, wie das kirchliche Leben in zehn Jahren aussehen wird. Vieles wird sich verändern, Neues wird entstehen. Ziel der weiteren Entwicklung ist die Stärkung des kirchlichen Lebens vor Ort, in den Gemeinden, dort wo Menschen zusammenkommen und sich engagieren, Gottesdienst feiern und ihren Glauben teilen.

Überall im Erzbistum Köln wird es in den nächsten Jahren zu Veränderungen kommen. Weniger Katholikinnen und Katholiken, weniger Engagierte in den Gemeinden, deutlich weniger Personal und ein erheblicher Rückgang der finanziellen Ressourcen sind die äußeren Rahmenbedingungen. Nirgends wird es so bleiben, wie es ist. Das ist auf der einen Seite ernüchternd und stimmt traurig. Es liegt aber auch eine Chance darin, diese Veränderungen so zu gestalten, dass der Glaube auch zukünftig lebendig gefeiert, gelebt und verkündet werden kann.

Fragen über Fragen

Warum überhaupt "Zusammenlegung" von bestehenden Seelsorgebereichen?
Ausgangspunkte für die Bildung größerer Pastoraler Einheiten sind tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Leben. Dazu gehören die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, der Rückgang der Finanzkraft und auch der Rückgang des pastoralen Personals. Die Leitung einer Pastoralen Einheit soll immer ein Priester innehaben. Aufgrund der sinkenden Zahl der Priester, die für solche Leitungsaufgaben als Pfarrer zukünftig zur Verfügung stehen werden, müssen die Einheiten größer gefasst werden.


Welchen räumlichen Zuschnitt werden sie haben?
Die Seelsorgebereiche Overath und Rösrath werden künftig eine Pastorale Einheit bilden.

Karte Pastorale Einheit 399 400 (c) Erzbistum Köln

Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht mit der zum 1. September eingerichteten „Pastoralen Einheit“ Overath/Rösrath, erläuterte Weihbischof Ansgar Puff bei einem Treffen mit Gemeindemitgliedern aus Rösrath und Overath anhand folgender drei Phasen:

Phase 1: Zunächst einmal gehe alles so weiter wie bisher: Die Gremien wie Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand würden weiter bestehen, die Gemeinden sich gegenseitig kennenlernen. 

Phase 2 trete ein, wenn von den leitenden Pfarrern in Rösrath oder Overath einer gehe, etwa in Rente oder weil er eine neue Aufgabe antreten wolle. Dann werde es ein gemeinsames Pastoralteam mit einem leitenden Pfarrer geben. 

Phase 3: Hinsichtlich der künftigen Rechtsform sollen alle Pastoralen Einheiten in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess bis Ende 2032 grundsätzlich zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden. Zuvor jedoch sollen sich die Pastoralen Einheiten bis zum Sommer 2025 mit ihrer Ausgangslage und ihren Entwicklungsschritten beschäftigen. Unter bestimmten Bedingungen könnten dann innerhalb der Pastoralen Einheiten die bisherigen Seelsorgebereiche zu Pfarreien fusionieren (was wir in Rösrath anders als in Overath bereits sind) und einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen. Als Beispiele für diese Bedingungen nennt das Erzbistum dauerhaft ausreichend besetzte Gremien und das Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort.

Wer wird leitender Pfarrer der Pastoralen Einheit?
Im ersten Schritt geht es erst einmal um die räumliche Findung der Pastoralen Einheiten. Wann sie umgesetzt werden und mit wem an der Spitze, das hängt von vielen Faktoren ab (wer geht wann in den Ruhestand, wer wird vielleicht noch einmal versetzt etc.).

Wo erhalte ich noch mehr Informationen?
Informieren können Sie sich auch im Internet auf der zentralen Informationsseite des Erzbistums Köln unter www.zusammenfinden.koeln

Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus Rösrath

Hauptstraße 68
51503 Rösrath

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